Hauselemente bestehend aus großen Fenstern mit Rollläden nach Maß.

Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

Klütsch GmbH
Friedrich-Bessel-Straße 2
50126 Bergheim
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführer

Rolf Ruland
Petra Ruland

Kontakt

Telefon: +49 (0)2271 43889
Telefax: +49 (0)2271 43111
E-Mail: info@kluetsch-gmbh.de
Internet: www.kluetsch-gmbh.de

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 40752

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG

DE184616007

Zuständige Aufsichtsbehörde

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Deutschland
www.hwk-koeln.de

Die Klütsch GmbH ist in die Handwerksrolle eingetragen.

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie weiter oben im Impressum.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Bildnachweise / Photos und Bildmaterial

Sofern nicht anders angegeben, stammen die auf dieser Website verwendeten Fotos und Abbildungen von:

  • Klütsch GmbH
  • Somfy GmbH
  • Markilux GmbH + Co. KG
  • ROMA KG (Rolladensysteme und Außenjalousien/Raffstoren)
  • Heitzer AG 
  • REFLEXA-WERKE Albrecht GmbH
  • ShadowLine GmbH
  • doors and parts Germany GmbH
  • Fantasy Terrasse

Bilder von Unsplash:

Die Verwendung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Unternehmen bzw. im Rahmen bestehender Nutzungsrechte.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet.

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

 

Allgemeine Geschäftbedingungen

 

1. Allgemeines

Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns abgegebenen Angebote und erbrachte Leistungen sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. 
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Wir halten uns an unsere Angebote 6 Wochen gebunden. Vertragsabschlüsse bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des 
Auftragnehmers oder, soweit diese nicht vorliegt, dessen Angebot maßgebend.

 

3. Preise                 

Die Angebotspreise sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des 
Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erd- und Verleistungsarbeiten 
sowie Elektroinstallations- und Anschlussarbeiten. 
Elektrische Zuleitungen und Anschlüsse gehören grundsätzlich nicht zu den Leistungen des Auftragnehmers und müssen von einem Elektrofachmann gemäß den VDE-Vorschriften 
ausgeführt werden.

Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen können entsprechende Zuschläge berechnet werden. 
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, verpflichtet er sich, die bereits entstandenen Kosten gänzlich zu ersetzen.

 

4. Lieferung und Montage

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir zur Ausführung des Auftrages auf der Materiallieferung und Lieferzeiten der Hersteller angewiesen sind. Sollten durch den Hersteller oder durch 
sonstige von uns unverschuldete Störungen Lieferverzögerungen entstehen, so sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

Lieferzeiten beginnen am folgenden Tag, an dem sowohl die kaufmännische als auch die technische Klärung abgeschlossen und bei uns aufgenommen ist. Geraten wir mit der 
vertraglichen Ausführung in Verzug, so ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er schriftlich eine angemessene Nachfrist für die noch nicht erfüllte Leistung gesetzt hat und 
diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

5. Ausführung und Abrechnung

Sind Bauleistungen Gegenstand des Vertrages, so richtet sich die Vertragsausführung nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile B und C (Allgemeine technische 
Vorschriften für Bauleistungen – Rollladenarbeiten DIN 18358) in ihrer gültigen Fassung. Ein Umtausch maßgefertigter Gegenstände ist ausgeschlossen.

Für Farbabweichungen bei Lackierungen und Eloxaltönen sowie fehlerhafte Markisenstoffe wird keine Garantie übernommen, soweit dies nicht durch unser Verschulden auftritt.

Mindestberechnung für alle Bauteile, die keinem Raster unterliegen, sind grundsätzlich 1 qm bzw. 1 lfm.

Bei Markisen gilt das Abrechnungsmaß als fertiges Gestell-Außenmaß in der Breite und von Mauerkante bis Vorderkante Ausfallprofil.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Verkaufte sowie montierte Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wenn der Käufer ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät, gestattet er uns Zutritt zu 
seinem Grundstück bzw. zu den entsprechenden Räumlichkeiten, um die Demontage der Gegenstände vorzunehmen. Etwaige Beschädigungen anderer Bauteile sind von 
jeglichen Ersatzansprüchen seitens des Käufers ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten 
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits 
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir sind ermächtigt, die vom Auftraggeber abgetretenen Forderungen einzuziehen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen uns bei berechtigtem Anspruch mitzuteilen.

 

7. Zahlungen

Zahlungen sind – soweit nicht anders vereinbart - innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu leisten. Reparatur und Tagelohnarbeiten sind sofort zu begleichen.

Wir behalten uns vor, Abschlagsforderungen nach Leistungsfortschritt zu erheben. Bei Zahlungsverzug sind wird berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in bandüblicher Höhe 
zu berechnen. Ein Zurückhaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Angestellte und Monteure sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Zustimmung der Geschäftsleitung berechtigt.

 

8. Gewährleistung/Haftung

Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, haben wir unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche des Käufers nach unserer Wahl das 
Recht, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Mängel müssen vom Käufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden – spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Montage.

Nach Ablauf einer uns schriftlich gestellten angemessenen Nachfrist zur mängelfreien bzw. ersatzweisen Lieferung oder bei deren erneuter Mangelhaftigkeit bzw. erneutem Fehlen 
einer zugesicherten Eigenschaft, hat der Kunde das Recht, Minderung zu verlangen. Umfang und Dauer der Gewährleistung richten sich bei der Bauleistung nach § 13 VOB/B (2 Jahre). 
Für Teile der Leistung, die nicht als Bauleistung im eigentlichen Sinne anzusehen sind, wie Erzeugnisse des Maschinen- und Getriebebaus und der Elektroindustrie, gilt die 
gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren seit Abnahme der Leistung. Die gilt insbesondere für Elektromotoren, Zeitschaltuhren und jeder Art textiler Beschattungen. 
Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden, die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von 
uns nicht zu vertretender Umstände entstehen, so z.B. das Anfrieren der Rollläden im Winter und das Auflaufen motorisch betriebener Rollläden in den Laufweg gestellte Gegenstände, 
z.B. Gartenstühle, Besen etc. Ein Ersatz solcher Schäden, die bei der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten allein deswegen unvermeidlich sind, weil der Käufer entgegen 
seiner Obliegenheiten die eingebauten Teile nicht zugänglich gehalten hat, z.B. durch Übertapezieren der Revisionsklappen oder der Rollladdenkästen, ist ausgeschlossen.

Für Schäden an vorzeitig in Betrieb genommenen Lieferungsgegenständen, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen haben, halten wir nicht. 
Eine Haftung unsererseits entfällt auch dann, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter zwischenzeitlich an den von uns gelieferten Gegenständen gearbeitet hat. Für Schäden an Tapeten, 
Putz, Fliesen, Fensterbänken etc., die durch die Demontage alter Bauteile entstehen, sowie für Schäden, die infolge von Bohr- oder Stemmarbeiten bei der Montage neuer Bauteile 
entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Ansprüche des Käufers abschließend.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus der schuldhaften Verletzung 
der Gewährleistungspflichten, aus unerlaubter Handlung oder aus positiver Forderungsverletzung, insbesondere auf Ersatz jedweder mittelbarer oder unmittelbarer Mängelfolgeschäden – 
soweit nicht eine etwaige vertragliche Zusicherung das Ziel verfolgt, den Käufer gegen derartige Mängelfolgeschäden abzusichern – werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf 
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit eine Haftung verbleibt, beschränkt sie sich auf den Ersatz des Schadens, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller uns 
bekannten Umstände als mögliche Folge des schädigenden Ereignisses hätten voraussehen können. Soweit eine persönliche Haftung von Mitarbeitern (gesetzlichen Vertretern, 
Angestellten, Arbeitnehmern) oder Erfüllungshilfen in Betracht kommt, haften diese nur im Umfang unserer Haftung im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Ansprüche 
gegen uns verjähren spätestens nach Ablauf eines Jahres seit Auslieferung bzw. Montage, soweit nicht durch diese Bedingungen andere Fristen vereinbart sind.

 

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetz ist maßgebend.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 50126 Bergheim.

 

10. Sonstiges

Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder des Vertrages im Ganzen. Mit Erteilung des Auftrages erkennt 
der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

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